Sie haben große Herausforderungen in der Familie? Sie brauchen Unterstützung? Sie würden gerne wissen, welche Leistungen und Hilfen Sie beantragen können? Ich berate Sie sehr gerne.
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
ich möchte mich gerne bei Ihnen vorstellen.
Ich heiße Ines Hanisch und bin die Schulsozialarbeiterin an der Schule am Schwalbenweg.
Angebote meiner Arbeit sind beispielsweise:
- Beratung und Vermittlung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetz *
- Einzelfallhilfe
- Krisenintervention
- Gruppenangebote
- Förderung der vertrauensvollen Kooperation von Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen
- Kooperation und Vernetzung mit anderen Diensten und Institutionen
- Unterstützung der Kinder und deren Eltern bei schulischen, persönlichen und familiären Problemen
- Beratung und Hilfestellung in Erziehungsfragen
- Hilfestellung bei diversen Anträgen, z. B. Schwerbehindertenausweis, Pflegeantrag
- Vermittlung von Freizeit- und Sportangeboten nach dem Unterricht
- Kontakte zu anderen Ämtern und Beratungsstellen
- Vermittlung von weiterführenden Hilfen
- inner- und außerschulische Netzwerkarbeit
- Projektarbeit
Da der Schulsozialarbeiter der Schweigepflicht unterliegt, werden alle Gesprächsthemen vertraulich behandelt.
Alle Angebote der Schulsozialarbeit (Gespräche und Projekte) unterliegen dem Prinzip der Freiwilligkeit.
Auch wenn Sie sich unsicher sind, ob ich als Schulsozialarbeiterin, die richtige Ansprechpartnerin bei einem Problem oder einer Frage bin, können Sie jederzeit das Gespräch mit mir suchen. Ich bin mit vielen Einrichtungen in der Nähe vernetzt und kann so an die richtigen, qualifizierten Stellen weitervermitteln.
Nehmen sie gerne Kontakt zu mir auf.
Ich bin in der Regel von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 bis 13:30 Uhr erreichbar.
Meine Telefonnummer ist 0157/33359145
Meine E-Mail Adresse lautet ines-hanisch@gbh-herne.de
Viele Grüße
Ines Hanisch
* Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket und welche Leistungen kann ich erhalten?
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Wenn Sie also Sozialgeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können Sie das Bildungspaket in Anspruch nehmen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit. Hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
WICHTIG: Die Leistungen des Bildungspakets erhalten Sie nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.
VollmachtKommen Sie gerne vorbei, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir ein Mail. Ich unterstütze Sie gerne!